Allgemeine Geschäfts-Bedingungen 'AGB'

1. Vertragsdauer

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei die Unterrichtsdauer organisatorisch jeweils in einzelne Semester unterteilt wird. Das Semester beginnt mit dem auf die Unterzeichnung folgenden Monatsersten und dauert jeweils 6 Monate.

2. Unterrichtslektionen
Die Lehrkraft erteilt regelmässigen Unterricht, mit in der Regel einer Lektion pro Schulwoche. Eine Lektion dauert 45 Minuten oder 60 Minuten.

3. Honorar
a) Die Höhe des Honorars ist Sache persönlicher Vereinbarung. Eine allfällige Veränderung des ursprünglich festgesetzten Honorars ist auf Anfang jedes Semesters mindestens einen Monat im Voraus zu vereinbaren. Bei Lektionen ausserhalb des Unterrichtsraumes der Lehrkraft erhöht sich das Honorar in angemessener Weise.
b) Das Pauschalhonorar ist so berechnet, dass es semesterweise durchschnittlich zum einen die erteilten Lektionen finanziert und zum andern die im Sinne von Zf. 4 ausfallenden Lektionen bereits berücksichtigt. Es sind daher keinerlei weitere Reduktionen entsprechend effektiven Lektionenzahlen möglich, vorbehältlich Zf. 5 lit. a. Das Pauschalhonorar ist im Voraus zahlbar, dies in zwei vierteljährlichen Raten.  Andere Zahlungsraten sind nicht vorgesehen, können in Absprache aber vereinbart werden

4. Schulferien
Während der Schulferien (gem. Ferienordnung der Stadt Biel) sowie an gesetzlichen Feiertagen wird nicht unterrichtet.

5. Abgesagte Lektionen
a) Von der Lehrkraft abgesagte Lektionen sind nach Möglichkeit vor- oder nachzuholen. Ist dies nicht möglich, so erfolgt pro ausgefallene Lektion ein Abzug am Pauschalhonorar (CHF zur Zeit des Vertragsabschlusses).
b) Von der Schülerin/vom Schüler nicht wahrgenommene Lektionen sind honorarpflichtig. Die Lehrkraft ist bereit, die Lektionen nach Möglichkeit nachzuholen, wenn sie mindestens 24 Stunden vorher aus zwingenden Gründen abgesagt worden sind. Als zwingende Gründe gelten Krankheit, notwendige Ortsabwesenheit und unverschiebbare Inanspruchnahme durch den Beruf. Ferienabwesenheit während der Schulperioden ist kein zwingender Grund in diesem Sinne.

6. Vertragsbeendigung
Dieser Vertrag kann beiderseits auf Beginn jedes Semesters unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen gekündigt werden. (Eingang der Kündigung massgeblich für Fristwahrung). Innerhalb des Semesters kann bei Vorliegen besonderer Gründe der Vertrag von jeder Seite im Einvernehmen mit der anderen Vertragspartei aufgelöst werden. Wird der Vertrag innerhalb eines Semesters aufgelöst, so gilt dies als Kündigung zur Unzeit und bewirkt, dass für jede in diesem Semester erteilte Lektion ein Einzelstundenhonorar anstelle des Pauschalhonorars fällig wird.

7. Höhere Gewalt
Kann in Folge höherer Gewalt wie zum Beispiel behördlicher Verfügung kein physischer Unterricht am Unterrichtsort stattfinden, so wird der Unterricht nahtlos online weitergeführt. Der Online Klavierunterricht findet wöchentlich zu den vereinbarten Zeiten über Plattformen wie Skype oder WhatsApp im Internet statt. Der Schüler ist für eine geeignete Infrastruktur bei sich verantwortlich.

8. Besondere Vereinbarungen
Allfällige zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit, es sei denn, sie betreffen lediglich Terminverschiebungen/-absprachen.

9. Schnupperlektion
Für eine unverbindliche Schnupperlektion kann mit mir ein Termin vereinbart werden.
Die Schnupperlektion kostet CHF 20.00.

10. Klavier / E-Piano 

Um gute Fortschritte beim Lernen zu erzielen ist es wichtig, regelmässig üben zu können – dafür benötigen Sie zu Hause ein Klavier oder E-Piano.


11. Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Schülerin/des Schülers. Für Unfälle, Verletzungen, Krankheit und Diebstahl während dem Unterricht, auf dem Weg zum Unterricht und auf dem Nachhauseweg wird keine Haftung übernommen.